Ratgeber

Hilfe für pflegende Angehörige: Entlastung bei intensiver Pflege zu Hause

Jessica Kresse8 Min. Lesezeit
Eine helfende Hand stützt die Hand eines älteren Menschen am Gehstock – Symbol für die Entlastung pflegender Angehöriger

Wer einen schwerkranken Menschen zu Hause pflegt, leistet Außergewöhnliches – oft rund um die Uhr, über Monate und Jahre. Doch die Pflege eines Angehörigen kostet Kraft, und viele pflegende Angehörige geraten an ihre Grenzen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten es gibt – und warum gerade bei intensiver Pflege niemand alles allein tragen muss.

Wenn die Pflege zur Belastung wird

Pflegende Angehörige sind das Rückgrat der häuslichen Versorgung – rund 86 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Doch die Belastung ist enorm, körperlich wie seelisch. Bei intensiver Pflege, etwa wenn ein Mensch beatmet wird oder ständige Überwachung braucht, potenziert sich diese Belastung noch.

Das Gefühl, ständig verfügbar sein zu müssen, kaum Schlaf, keine Pausen, die Sorge um den geliebten Menschen – all das kann auf Dauer krank machen. Deshalb ist es keine Schwäche, sich Unterstützung zu holen. Im Gegenteil: Wer sich selbst entlastet, kann auch langfristig für den anderen da sein.

Finanzielle Hilfen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung hält eine Reihe von Leistungen bereit, die pflegende Angehörige gezielt entlasten. Ein Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten (Stand 2026):

Entlastungsbetrag: Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 Euro zur Verfügung. Das Geld ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Haushaltshilfen oder Betreuungsleistungen. Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Regelungen zum Entlastungsbetrag – sowohl bei der Höhe als auch bei den Anspruchsvoraussetzungen. Sobald die neuen Werte feststehen, informieren wir Sie darüber.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Damit kann eine Ersatzpflege finanziert werden, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt – sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung. Die Verhinderungspflege ist für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Ab Pflegegrad 2 wird Pflegegeld gezahlt, wenn die häusliche Pflege sichergestellt ist. Alternativ oder ergänzend können Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden.

Pflegehilfsmittel: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Betteinlagen werden monatlich bezuschusst. Größere Hilfsmittel wie ein Pflegebett erhöhen die Sicherheit und erleichtern die Pflege.

Unterstützung im Alltag und zur Erholung

Neben finanziellen Leistungen gibt es konkrete Angebote, die den Pflegealltag erleichtern:

Tages- und Nachtpflege bietet eine zeitweise Betreuung des Pflegebedürftigen in einer Einrichtung – so gewinnen Angehörige stundenweise Freiraum.

Ambulante Pflegedienste übernehmen die pflegerischen Aufgaben und entlasten dadurch spürbar. Bei besonders hohem Bedarf ist ein spezialisierter Intensivpflegedienst die umfassendste Form der Entlastung.

Niedrigschwellige Angebote wie Nachbarschaftshilfen oder Betreuungsdienste schaffen zusätzliche Unterstützung im Alltag.

Beratung, Pflegekurse und emotionale Hilfe

Entlastung ist nicht nur eine Frage des Geldes. Wissen und seelische Unterstützung sind mindestens ebenso wichtig:

Kostenlose Pflegeberatung: Angehörige haben Anspruch auf eine unabhängige, kostenlose Pflegeberatung. Pflegestützpunkte und Beratungsstellen koordinieren Hilfsangebote und helfen bei der Planung der Pflegesituation.

Pflegekurse: Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an – teils auch online. Dort lernen Angehörige praktische Handgriffe und den Umgang mit der Belastung.

Emotionale Unterstützung: Selbsthilfegruppen ermöglichen den Austausch mit anderen Betroffenen und beugen sozialer Isolation vor. Psychologische Beratungsstellen und Krisentelefone bieten Hilfe, wenn die seelische Last zu groß wird.

Freistellung von der Arbeit

Wer Beruf und Pflege vereinbaren muss, hat gesetzliche Ansprüche. Nach dem Pflegezeitgesetz können sich Arbeitnehmer zur Pflege naher Angehöriger freistellen lassen. Bei einer akut auftretenden Pflegesituation besteht zudem das Recht, bis zu 10 Arbeitstage kurzfristig fernzubleiben, um die Pflege zu organisieren – hierfür gibt es das Pflegeunterstützungsgeld.

Intensivpflege: Die umfassendste Entlastung

Bei einem besonders hohen Pflegebedarf – etwa bei Beatmung, Tracheostoma oder ständiger Überwachung – stoßen Angehörige mit den genannten Hilfen allein oft an Grenzen. Hier bietet die außerklinische Intensivpflege die weitreichendste Entlastung: Qualifizierte Pflegefachkräfte übernehmen die anspruchsvolle medizinische Versorgung rund um die Uhr, während die Familie wieder Familie sein kann – statt allein die volle Verantwortung zu tragen.

Der große Vorteil: Die medizinische Behandlungspflege wird bei entsprechender Verordnung von der Krankenkasse getragen. Angehörige werden entlastet, ohne die Nähe zum geliebten Menschen aufzugeben.

Alfa & Omega: An Ihrer Seite in Wuppertal und NRW

Die Alfa & Omega Intensivpflege GmbH weiß, wie sehr die Pflege eines schwerkranken Menschen Angehörige fordert. Seit 2014 entlasten wir Familien in Wuppertal, dem Bergischen Land und ganz Nordrhein-Westfalen – mit fachkundiger Intensivpflege zu Hause und einem offenen Ohr für die Sorgen der Angehörigen. Wir beraten Sie gern, welche Unterstützung in Ihrer Situation möglich ist.

Sie fühlen sich mit der Pflege überfordert oder möchten wissen, wie wir Sie entlasten können? Rufen Sie uns an unter 0202 / 29998528 – wir nehmen uns Zeit für Sie.

JK

Über die Autorin

Jessica Kresse

Pflegedienstleitung & Geschäftsführerin, Alfa & Omega Intensivpflege GmbH

Qualifikation

  • seit 2010Examinierte Pflegefachkraft
  • seit 2014Praxisanleiterin
  • seit 2016Basiskurs außerklinische Intensivpflege
  • seit 2019Pflegeexpertin und Pflegedienstleitung

Fragen zur häuslichen Intensivpflege?

Wir beraten Sie gern und kostenlos – in Wuppertal, dem Bergischen Land und ganz NRW.

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