Intensivpflege-Kosten: Was die Krankenkasse zahlt und was für Sie bleibt

„Was kostet das eigentlich – und können wir uns das leisten?" Für viele Angehörige ist die Kostenfrage die drängendste, wenn es um Intensivpflege zu Hause geht. Die gute Nachricht vorweg: Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse den größten Teil. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Kosten entstehen, wer sie trägt und was im schlimmsten Fall für Sie selbst übrig bleibt.
Was kostet Intensivpflege überhaupt?
Vorab zur Einordnung: Intensivpflege ist aufwendig. Eine durchgehende Versorgung durch qualifizierte Pflegefachkräfte, oft rund um die Uhr, verursacht hohe tatsächliche Kosten. Die entscheidende Nachricht für Sie ist aber: Diese Kosten tragen bei medizinischer Notwendigkeit die Kostenträger – nicht Sie als Patient oder Angehöriger.
Anders gesagt: Die hohen Beträge, die im Zusammenhang mit Intensivpflege manchmal kursieren, sind die Kosten, die die Krankenkasse übernimmt. Für Sie selbst bleibt in der Regel nur eine gesetzlich eng begrenzte Zuzahlung – dazu weiter unten mehr.
Wie hoch der tatsächliche Pflegeaufwand ist, hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Versorgung ab – etwa ob eine Beatmung oder eine kontinuierliche Überwachung rund um die Uhr erforderlich ist. Menschen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege benötigen eine intensivere Betreuung, was den Personalaufwand erhöht. Genau diese aufwendige Versorgung durch qualifizierte Pflegefachkräfte ist der Grund für die hohen tatsächlichen Kosten der Intensivpflege – die jedoch, wie beschrieben, von den Kostenträgern übernommen werden.
Wer übernimmt die Kosten der Intensivpflege?
Die Finanzierung teilt sich auf zwei Träger auf:
Die Krankenkasse übernimmt die medizinische Behandlungspflege im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege. Die rechtliche Grundlage ist § 37c SGB V. Bei entsprechender ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit werden diese Kosten vollständig getragen. Einen ausführlichen Überblick über Anspruch und Verordnung finden Sie in unserem Artikel zur außerklinischen Intensivpflege.
Die Pflegekasse beteiligt sich zusätzlich an den pflegerischen Grundleistungen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Diese Leistungen ergänzen die Versorgung, ersetzen aber nicht die medizinische Behandlungspflege der Krankenkasse.
Ergänzend können über die Pflegeversicherung auch Pflegesachleistungen sowie – je nach Pflegegrad – anteilig Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Welche Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelfall greifen, hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. Bei der ambulanten Intensivpflege zu Hause ergänzen diese Leistungen die medizinische Behandlungspflege und tragen zu einer umfassenden Versorgung der Patienten bei.
Warum die häusliche Intensivpflege für Angehörige planbar ist
Für viele Angehörige ist die außerklinische Intensivpflege zunächst mit Unsicherheit verbunden – gerade finanziell. Dabei ist die häusliche Intensivpflege für die meisten Familien gut planbar: Die Krankenkasse trägt die medizinische Behandlungspflege, die Pflegeversicherung beteiligt sich an der Grundpflege, und der Eigenanteil ist gesetzlich begrenzt. Ob die Versorgung zu Hause, also in der vertrauten Umgebung, oder an einem anderen Ort stattfindet – die grundsätzliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse bleibt gleich. So können sich Patienten und Angehörige auf die eigentliche Pflege konzentrieren, statt sich um die Finanzierung zu sorgen.
Zuzahlung und Eigenanteil: Was bleibt für Sie?
Auch wenn die Kasse den Großteil trägt – ein gesetzlicher Eigenanteil kann anfallen. Er ist jedoch klar gedeckelt, sodass keine untragbaren Summen entstehen. Für volljährige Versicherte gilt:
- Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten je Leistungstag, aber nur für die ersten 28 Kalendertage pro Jahr (§ 37c Abs. 5 SGB V). Danach entfällt sie automatisch für den Rest des Jahres.
- Hinzu kommen 10 Euro je ärztlicher Verordnung.
Wichtig: Diese Zuzahlung ist zusätzlich durch die allgemeine Belastungsgrenze gedeckelt. Niemand muss mehr als 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten – bei chronisch kranken Menschen sinkt diese Grenze auf 1 Prozent. Da Intensivpflegepatienten in der Regel als chronisch krank gelten, ist der tatsächliche Eigenanteil oft sehr gering.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung grundsätzlich befreit.
Zuzahlungsbefreiung beantragen
Wer die individuelle Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Es lohnt sich, alle Zuzahlungsbelege zu sammeln und frühzeitig einen Antrag zu stellen. Ein erfahrener Pflegedienst weist Sie auf diese Möglichkeit hin und unterstützt bei den Formalitäten.
Zuschüsse für die Wohnraumanpassung
Damit die Versorgung zu Hause möglich ist, sind manchmal Umbauten nötig – etwa ein barrierefreies Bad oder verbreiterte Türen für Pflegebett und Geräte. Hier hilft die Pflegekasse mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) und dass der Umbau die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert.
Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig:
- Antrag vor Baubeginn: Der Zuschuss muss zwingend vor dem Start der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse beantragt werden – wer erst baut und dann beantragt, geht leer aus.
- Zur Miete wohnen: Wenn Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind, muss der Vermieter der baulichen Veränderung zustimmen.
Leben mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad in einem Haushalt, steht der Zuschuss jeder anspruchsberechtigten Person zu – die Beträge addieren sich entsprechend.
Was Sie zur Kostenübernahme tun müssen
Der Weg zur Kostenübernahme ist überschaubar – und Sie müssen ihn nicht allein gehen:
- Ärztliche Verordnung der außerklinischen Intensivpflege
- Einreichung bei der Krankenkasse
- Prüfung durch den Medizinischen Dienst
- Bewilligung und Start der Versorgung
Ein spezialisierter Intensivpflegedienst übernimmt hier einen Großteil der Organisation: Er unterstützt bei der Verordnung, begleitet die Kommunikation mit der Krankenkasse und sorgt dafür, dass die Bewilligung reibungslos läuft.
Alfa & Omega: Wir klären die Kostenfrage mit Ihnen
Die Alfa & Omega Intensivpflege ist seit 2014 auf die außerklinische Intensivpflege in Wuppertal und ganz Nordrhein-Westfalen spezialisiert. Wir haben Versorgungsverträge mit allen gesetzlichen Kassen und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können und nicht auf die Bürokratie.
Sie haben Fragen zu den Kosten oder zur Kostenübernahme? Rufen Sie uns unverbindlich an unter 0202 / 29998528 – wir beraten Sie gern und kostenlos.
Über die Autorin
Jessica Kresse
Pflegedienstleitung & Geschäftsführerin, Alfa & Omega Intensivpflege GmbH
Qualifikation
- seit 2010Examinierte Pflegefachkraft
- seit 2014Praxisanleiterin
- seit 2016Basiskurs außerklinische Intensivpflege
- seit 2019Pflegeexpertin und Pflegedienstleitung
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Wir beraten Sie gern und kostenlos – in Wuppertal, dem Bergischen Land und ganz NRW.