Ratgeber

Intensivpflege Pflegegrad: Welcher Pflegegrad bei Intensivpflege gilt und was er zusätzlich bringt

Jessica Kresse9 Min. Lesezeit
Fachkraft mit Klemmbrett und Stethoskop füllt beim Hausbesuch ein Formular aus, daneben eine lächelnde ältere Frau

„Brauchen wir für die Intensivpflege einen Pflegegrad?" – diese Frage stellen uns Angehörige sehr oft, meist direkt nach der Entlassung aus der Klinik. Die kurze Antwort: Der Anspruch auf Intensivpflege hängt nicht vom Pflegegrad ab. Trotzdem lohnt sich der Antrag fast immer, denn der Pflegegrad öffnet zusätzliche Leistungen der Pflegekasse, die viele Familien spürbar entlasten. Dieser Ratgeber erklärt, wie beides zusammenhängt, welcher Pflegegrad bei Intensivpflege üblich ist und wie Sie sich gut auf die Begutachtung vorbereiten.

Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V – unabhängig vom Pflegegrad

Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenkasse. Früher lief sie als Teil der häuslichen Krankenpflege, seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) ist sie eine eigenständige Leistung nach § 37c SGB V. Die Einzelheiten regelt die Intensivpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Anspruch haben Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Das ist der Fall, wenn die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachperson zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft nötig ist – etwa weil täglich und unvorhersehbar eine sofortige ärztliche oder pflegerische Intervention in einer lebensbedrohlichen Situation erforderlich werden kann. Typisch ist das bei Beatmung, einem Tracheostoma mit häufigem Absaugen oder schweren neurologischen Erkrankungen.

Entscheidend für diesen Anspruch ist die ärztliche Verordnung, nicht der Pflegegrad. Ein Pflegegrad allein begründet also keinen Anspruch auf Intensivpflege, und umgekehrt ist er keine Voraussetzung dafür. Bei Versicherten, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben, gehört zur Verordnung in der Regel eine Potenzialerhebung: Besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob eine Entwöhnung von der Beatmung, eine Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung oder die Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Für manche Versicherte gelten dabei Ausnahmen. Was außerklinische Intensivpflege genau umfasst und wie die Verordnung abläuft, erklären wir ausführlich im Ratgeber zur außerklinischen Intensivpflege.

Zwei Kassen, zwei Leistungen: Krankenkasse und Pflegekasse

In der Intensivpflege arbeiten zwei Kostenträger nebeneinander, und das sorgt oft für Verwirrung:

  • Die Krankenkasse trägt nach dem SGB V die medizinische Behandlungspflege: Beatmungsmanagement, Absaugen, Kanülenversorgung, Überwachung der Vitalwerte, Medikamentengabe.
  • Die Pflegekasse leistet nach dem SGB XI für die pflegerische Grundversorgung: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Betreuung und Unterstützung im Alltag. Wie viel sie beiträgt, hängt vom Pflegegrad ab.

Wer Intensivpflege erhält, hat also in aller Regel einen Anspruch auf beides. Die Behandlungspflege und ihre Kosten trägt die Krankenkasse, der Pflegegrad sichert zusätzlich die Leistungen der Pflegeversicherung. Bei der Finanzierung der Pflege zu Hause greifen damit zwei Töpfe ineinander.

Welcher Pflegegrad bei Intensivpflege?

Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst mit einem festen Begutachtungsinstrument. Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie selbstständig ein Mensch sein tägliches Leben noch gestalten kann. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich stark gewichtet sind:

  • Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang): 40 Prozent
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: 20 Prozent
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15 Prozent (es zählt der höhere der beiden Werte)
  • Mobilität: 10 Prozent

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100. Nach geltendem Recht (Stand 2026) gilt: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Die früheren Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr.

Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 sind bei Intensivpflege häufig

Intensivpflege-Patienten sind in den stark gewichteten Bereichen meist erheblich eingeschränkt. Bei der Selbstversorgung brauchen viele umfassende Hilfe, und im Bereich „krankheits- und therapiebedingte Anforderungen" fallen Beatmung, Absaugen, Kanülenpflege und die Überwachung rund um die Uhr besonders ins Gewicht. In vielen Fällen führt das zu einem hohen Pflegegrad, häufig Pflegegrad 4 oder 5. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, denn maßgeblich ist immer der individuelle Pflegebedarf.

Eine Besonderheit regelt § 15 Absatz 4 SGB XI: Bei einer besonderen Bedarfskonstellation, etwa wenn beide Arme und beide Beine vollständig gebrauchsunfähig sind, kann Pflegegrad 5 auch dann zuerkannt werden, wenn die Punktzahl unter 90 liegt.

Pflegegrad in der ambulanten Intensivpflege: Was die Pflegekasse zusätzlich zahlt

Mit dem Pflegegrad stehen Ihnen die Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die wichtigsten Beträge für die Versorgung zu Hause im Überblick (Stand 2026, unverändert seit 2025):

  • Pflegegeld pro Monat: Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro
  • Pflegesachleistungen pro Monat für den Einsatz eines Pflegedienstes: Pflegegrad 2: 796 Euro, Pflegegrad 3: 1.497 Euro, Pflegegrad 4: 1.859 Euro, Pflegegrad 5: 2.299 Euro
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat, bereits ab Pflegegrad 1
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2
  • Wohnraumanpassung: Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für ein barrierefreies Bad oder breitere Türen

Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich kombinieren. Nutzen Sie zum Beispiel die Hälfte der Sachleistungen, erhalten Sie noch die Hälfte des Pflegegeldes. In der ambulanten Intensivpflege wird die Grundpflege häufig vom Pflegedienst mit übernommen und über die Sachleistungen abgerechnet. Das setzt voraus, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat. Übernehmen Angehörige einen Teil der Grundpflege selbst, kann anteilig Pflegegeld fließen. Wie das im Einzelfall aufgeteilt wird, klärt der Pflegedienst gemeinsam mit Ihnen und den Kassen.

Auch bei einer Versorgung in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in einem Pflegeheim spielt der Pflegegrad eine Rolle. Welche Beträge dort gelten, hängt von der Einrichtung und der Versorgungsform ab. Welche weiteren Hilfen es für pflegende Familien gibt, zeigen wir im Beitrag zu Hilfen für pflegende Angehörige.

Pflegegrad beantragen: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos möglich, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Danach beauftragt sie den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, in der Regel bei einem Hausbesuch.

Wichtig für die Planung: Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden (§ 18c SGB XI). Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Es gibt also gute Gründe, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, am besten schon während des Klinikaufenthalts. Liegt die pflegebedürftige Person im Krankenhaus und muss die Weiterversorgung geklärt werden, gelten kürzere Fristen für die Begutachtung. Wie der Übergang aus der Klinik insgesamt abläuft, beschreibt unser Ratgeber zur Intensivpflege nach dem Krankenhaus.

So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

Das Ergebnis der Begutachtung bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen. Diese Punkte helfen:

  1. Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei Unterstützung nötig ist und wie lange sie dauert – auch nachts.
  2. Unterlagen bereithalten: Arztberichte, Entlassbericht der Klinik, Verordnung der Intensivpflege, Medikamentenplan und Hilfsmittelliste.
  3. Die Pflegefachkraft dazuholen: Wer die Versorgung täglich leistet, kann den tatsächlichen Aufwand am genauesten schildern, etwa wie oft abgesaugt werden muss.
  4. Nichts beschönigen: Viele Betroffene zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite. Beschreiben Sie den Alltag so, wie er an einem gewöhnlichen Tag wirklich ist.

Pflegegrad zu niedrig? Widerspruch und Höherstufung

Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen berücksichtigt wurden – gerade die therapiebedingten Anforderungen bei beatmeten Patientinnen und Patienten werden gelegentlich zu niedrig bewertet. Unterstützung bieten die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Sozialverbände.

Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Medizinische Dienst begutachtet dann erneut.

Pflegegrad und Zuzahlung in der außerklinischen Intensivpflege

Ein häufiges Missverständnis: Ein höherer Pflegegrad senkt nicht die Zuzahlung zur Intensivpflege, und ein niedriger erhöht sie nicht. Beides hat nichts miteinander zu tun. Die Zuzahlung betrifft allein die Behandlungspflege der Krankenkasse, ist gesetzlich begrenzt und fällt nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr an. Wie sie sich zusammensetzt und wann eine Befreiung möglich ist, erklärt unser Artikel zu den Intensivpflege-Kosten.

Häufige Fragen

Welcher Pflegegrad bei Intensivpflege? Das hängt von der individuellen Begutachtung ab. Weil Selbstversorgung und therapiebedingte Anforderungen stark gewichtet werden, erhalten Menschen mit Intensivpflegebedarf häufig Pflegegrad 4 oder 5.

Braucht man für Intensivpflege einen Pflegegrad? Nein. Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege richtet sich nach § 37c SGB V und der ärztlichen Verordnung. Der Pflegegrad sichert zusätzlich die Leistungen der Pflegekasse.

Was steht mir bei Pflegegrad 5 alles zu? Unter anderem 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen im Monat, der Entlastungsbetrag von 131 Euro, der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

Wie schnell entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad? Grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt sich ein früher Antrag.

Alfa & Omega: Wir kennen den Pflegeaufwand aus erster Hand

Die Alfa & Omega Intensivpflege übernimmt seit 2014 die Versorgung von schwer kranken Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf in Wuppertal und ganz Nordrhein-Westfalen. Unsere Fachkräfte erleben den tatsächlichen Pflegeaufwand jeden Tag – und genau diese Einschätzung zählt, wenn es um den richtigen Pflegegrad geht.

Sie planen die Intensivpflege zu Hause oder haben Fragen zur Versorgung? Rufen Sie uns an unter 0202 / 29998528 – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

JK

Über die Autorin

Jessica Kresse

Pflegedienstleitung & Geschäftsführerin, Alfa & Omega Intensivpflege GmbH

Qualifikation

  • seit 2010Examinierte Pflegefachkraft
  • seit 2014Praxisanleiterin
  • seit 2016Basiskurs außerklinische Intensivpflege
  • seit 2019Pflegeexpertin und Pflegedienstleitung

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